Internationales und ausländisches

Wirtschafts- und Steuerrecht

 

 

 

Investitionsführer

und Leitfaden ausländischer Lieferanten für Vietnam

 

 

 

 

 

 

5. Buch:

 

G E W E R B L I C H E R   R E C H T S S C H U T Z

 

 

 

 

 

 

 

 

Oliver Massmann

Rechtsanwalt

Duane Morris Vietnam LLC

Hanoi

 

 

 

4. überarbeitete Auflage

Februar 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Mr. Oliver Massmann

 

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechlich geschützt, insbesondere der Nachdruck von Auszügen, die fotomechanische Wiedergabe und die Speicherung in elektronischen Medien. Auch die unlautere Vervielfältigung, Übersetzung, Microverfilmung, Verarbeitung oder Weitergabe in elektronischer Form ist untersagt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags und Autors unzulässig and strafbar.

 

Stand: Februar 2003

 

Für die Richtigkeit der Angaben in dem Buch wird seitens Verlag und Autor keine Gewähr übernommen.

KAPITEL 1:        Geistiges Eigentumsrecht 1

1.1       Gewerblicher Rechtsschutz. 1

1.1.1        Registrierung gewerblicher Schutzrechte. 1

1.1.2        Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte. 3

1.2       Warenkennzeichnung. 3

1.3       Lizenzierung von Technologie. 3

1.4       Software. 4

1.4.1        Einführung. 5

1.4.2        Rechtsgrundlagen. 5

1.4.3        Steuervergünstigungen. 5

Körperschaftssteuer und Gewinntransfersteuer 6

Mehrwertsteuer 6

Import- und Exportzölle. 7

Persönliche Einkommensteuer 7

1.5       Geistiges Eigentumsrecht 7

1.5.1        Urheberrecht 7

1.5.2        Registrierung. 8

1.5.3        Urheberrechtsabkommen zwischen Vietnam und den USA.. 8

1.6       Geschäftsgeheimnisse. 8

1.6.1        Rechtsdurchsetzung. 9

1.6.2        Technologietransfer 10

Technologietransfer-Vertrag. 10

Registrierung und Genehmigung. 10

Unzulässige Vertragsklauseln. 10

Lizenzgebühren. 11

1.7       Schlussfolgerung. 11

KAPITEL 2:        Internet und Informationstechnologie. 13

2.1       Rechtliche Entwicklung. 13

2.2       Das e-ASEAN Rahmenabkommen. 14

2.2.1        Informationsinfrastruktur 14

2.2.2        E-Commerce. 14

2.2.3        Handel mit ICT Produkten, Dienstleistungen und    Investition. 15

2.3       Entwurfsdekret im Bezug auf Internet Management 15

2.4       E-Kommittee. 16

2.5       Internetnutzung. 16

2.6       VOIP (Sprache über das Internet) Protokoll 16

2.7       Online-Lizenzierung. 16

2.8       Internet-Gerichtsfälle. 16

2.9       Steuerliche Aspekte. 16

2.10     Schlussbemerkungen zur IT-Industrie. 17


KAPITEL 1:                Geistiges Eigentumsrecht

 

1.1             Gewerblicher Rechtsschutz

 

Vietnam hat die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Schutzes von ausländischer Technologie und gewerblichen Schutzrechten als Voraussetzung für weitere Investitionen, insbesondere im Hightech-Sektor, erkannt und erste Schritte zur Einführung eines entsprechenden Regelwerks unternommen. Deshalb wurde in das am 01.07.1996 in Kraft getretene vietnamesische Zivilgesetzbuch ein eigener Abschnitt aufgenommen, der die Thematik des Urheberrechts aufgreift. Allerdings handelt es sich weitgehend um eine allgemeine Rahmengesetzgebung, die konkretisierender Ausführungsgesetze bedarf. Bereits 1992 wurde das Ministerium für Wissenschaft, Technolgie und Umwelt (Ministry for Science, Technology and Environment) gegründet, welches für die Überwachung gewerblicher Schutzrechte verantwortlich ist. Vietnam hat 1998 ein bilaterales Copyright-Abkommen mit den USA abgeschlossen und plant den Beitritt zur Berner Konvention zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Vietnam ist bereits Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Stockholmer Fassung) und des Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Stockholmer Fassung). Trotz dieser Bemühungen ist der Schutz geistigen Eigentums in Vietnam derzeit noch nicht zufriedenstellend kodifiziert.

 

Abhilfe wird jedoch in naher Zukunft erwartet, da sich Vietnam im BTA zur Umsetzung eines gewerblichen Rechtsschutzes nach WTO-Standards (Trade Related Intellectual Property Rights – „TRIPs“) innerhalb eines 18-monatigen Zeitrahmens verpflichtet hat. Darunter fällt auch der Patent- und Urheberrechtsschutz.  Eine Zusammenfassung der umgesetzten BTA-Verpflichtungen im Jahr 2002 findet sich in dem Offiziellen Rundschreiben 192/VPCP-QHQT[1]Gleichzeitig enthält es einen Umsetzungsplan für das Jahr 2003, der folgende Bereiche umfaßt: 

 

·                      Warenkennzeichenschutz,

·                      Patentschutz,

·                      Urheberrechtsschutz,

·                      Schutz von Geschäftsgeheimnissen.      

1.1.1      Registrierung gewerblicher Schutzrechte

 

Eigentümer von gewerblichen Schutzrechten sollten diese in Vietnam registrieren lassen, um sie gegen Mißbrauch durch Dritte zu schützen. Durch die Registrierung von Schutzrechten wird die ausschließliche Inhaberstellung des Antragstellers statuiert. Der Inhaber eines registrierten Schutzrechtes hat das Recht, frei über die selbstständige Nutzung oder durch die Übertragung der Rechte auf Dritte zu verfügen.

 

Die Bewertung, Genehmigung, Registrierung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten obliegt der Nationalen Behörde für gewerbliche Schutzrechte (National Office of Inventions), einer dem Ministerium für Wissenschaft, Technolgie und Umwelt unterstellten staatlichen Behörde. Vietnam benutzt das internationale Klassifikationsmodell für die Registrierung von Schutzrechten, obwohl es nicht Mitglied des Nizzaer Abkommens über die internationale Klassifikation der Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken ist.

 

Die Eigentümer gewerblicher Schutzrechte müssen die Registrierung bei der Nationalen Behörde für gewerbliche Schutzrechte beantragen. Diese staatliche Institution unterzieht die Anträge dann einer formalen und inhaltlichen Überprüfung, bevor sie eine Registrierungsurkunde ausstellt. Registrierte Warenzeichen werden automatisch in der jeweiligen Bedeutung der Sprachen Vietnamesisch, Chinesisch, Russisch, Französisch und Englisch geschützt. Die Nationale Behörde für gewerbliche Schutzrechte ist auf Anfrage bei der Suche nach eventellen identischen oder ähnlichen bereits registrierten Schutzrechten behilflich. Mit Erhalt des Registrierungszertifikats ist das jeweilige Schutzrecht innerhalb Vietnams gegen jeglichen Mißbrauch geschützt. Die konkrete Schutzdauer ist von der Art des Schutzrechtes abhängig, Verlängerungen sind jedoch durch rechtzeitigen Antrag (sechs Monate vor Ablauf des Schutzes) möglich. Die Laufzeit beträgt für:

 

            Warenzeichen zehn Jahre (unbegrenzte Verlängerung um jeweils weitere zehn Jahre möglich);

            Gebrauchs- und Geschmacksmuster fünf Jahre (zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre möglich) und

            Patente 20 Jahre (keine Verlängerung).

 

Obwohl der beantragte Schutz erst mit Ausstellung der Registrierungsurkunde in Kraft tritt, beginnt die jeweilige Schutzperiode bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung.

 

In Übereinstimmung mit dem Madrider Abkommen beginnt der Schutz von industriellen Eigentumsrechten, die international registrierte Warenzeichen sind, nach einem vor kurzem erlssenen Dekret mit Veröffentlichung der Registrierung in der „Official Gazette of International Trademarks of the World Intelectual Property Oganisation“ und endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der internationalen Registrierung.

 

Das Dekret Nr. 63 bietet neuerdings auch Schutz für wohlbekannte Warenzeichen (d.h. Warenzeichen, die kontinuierlich für bekannte Erzeugnisse verwendet und dadurch weithin bekannt wurden) und von zusammenhängenden Warenzeichen (d.h. Warenzeichen, die Warenzeichen, die bereits von derselben Rechtsperson registriert wurden, ähnlich sind und die für gleichartige, ähnliche oder verwandte Erzeugnisse oder Dienstleistungen verwendet werden sollen).

 

Das Dekret Nr. 6 führt unter anderem neue Verfahren für Beschwerden im Rahmen der Begründung von industriellen Eigentumsschutzrechten und Entscheidungen hierzu ein und regelt die Errichtung und Führung einer nationalen Registrierung von Repräsentanten industriellen Eigentums. Der Transfer von industriellem Eigentum von Vietnam auf ausländische Privatpersonen oder Organisationen muss nicht mehr durch das Ministerium für Wissenschaft, Technik und Umwelt genehmigt werden. Die Transferverträge müssen aber weiterhin beim Amt für industrielles Eigentum registriert werden.

 

Verfügt ein ausländisches Unternehmen nicht über eine eigene Vertretung in Vietnam, dann kann die Registrierung von gewerblichen Schutzrechten durch Patent- oder Warenzeichenagenturen durchgeführt werden.

 

1.1.2      Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte

 

Gegenwärtig ist ein wirksamer Schutz gewerblicher Schutzrechte in Vietnam nicht gewährleistet. Die vietnamesische Regierung hat bislang keine effektiven Regelungen zur Wahrung bzw. für ein Vorgehen gegen Schutzrechtsverletzungen getroffen, so dass in der Praxis die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte noch problematisch ist.

 

Eigentümern von registrierten Schutzrechten stehen aber grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Schutzrechte zur Verfügung. Da die Idee von geistigem Eigentum in Vietnam noch nicht wie in Europa verbreitet ist, sollte der Eigentümer des verletzten Schuztrechts zunächst den Verletzer direkt kontaktieren und ein Unterlassen einfordern. Dabei können Mitarbeiter der lokalen Wissenschaftsbehörden als Vermittler behilflich sein. Wird die Schutzrechtsverletzung durch einen staatseigenen Betrieb begangen, dann sollte das zuständige Ministerium informiert werden. Nur wenn eine direkte Auseinandersetzung keinen Erfolg verspricht, kann der Eigentümer des verletzten Schutzrechtes behördliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Kontrollbüro für Markenrechte (Market Management Bureau) und die Wirtschaftspolizei können Waren und Maschinen beschlagnahmen, wobei die erstgenannte Intitution dem Störer sogar die Geschäftslizenz entziehen kann. Als Ultima Ratio stehen zivilrechtliche und strafrechtliche Gerichtsverfahren zur Verfügung. Derzeit ist das Höchststrafmaß für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte die Todesstrafe.

 

1.2             Warenkennzeichnung

 

Seit dem 01. Januar 2001 ist es allen produzierenden oder Handel treibenden Privatpersonen und Organisationen verboten, Etikette herzustellen oder einzuführen, die nicht mit den Kennzeichnungsvorschriften vereinbar sind. Die Verwaltungsbehörden sind angewiesen, verstärkt Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.

 

Unzulässige Etikette, die vor dem 01. Januar 2001 hergestellt wurden, müssen angemeldet werden und dürfen nur unter strengen Voraussetzungen in Umlauf gebracht werden. Werden Güter für den Export produziert und ist im Zielland in der nahen Zukunft keine entsprechende Warenkennzeichnung erforderlich, können die Zollbehörden solche Erzeugnisse durch den Zoll lassen, wenn sie mit den Worten „In Vietnam hergestelltes Produkt“ oder entsprechendem Aquivalent gekennzeichnet sind. Ausnahmen hiervon sind antragsbedürftig.

 

1.3             Lizenzierung von Technologie

 

Vietnam ist an der Steigerung des technischen Standards zur Verbesserung der Qualität der produzierten Waren und einer effizienteren Produktion interessiert. Dabei steht die Produktion neuer Güter im Vordergrund. Diese Ziele lassen sich aber in absehbarer Zeit nur mit Hilfe ausländischer Technologie und ausländischem Know-how erreichen. Eine Möglichkeit, diese Technologie zu erhalten, bieten die so genannten Technologielizenzen. Darunter ist der vertragliche Transfer von Technologie und Know-how (einschließlich gewerblicher Schutzrechte) von Vietnam ins Ausland oder vom Ausland nach Vietnam zu verstehen. Der Import konventioneller Maschinen, Anlagen und sonstiger Materialien ist kein Technologietransfer. Technologielizenzverträge müssen in Schriftform abgeschlossen werden. Des Weiteren ist die vertragliche Regelung folgender Punkte zwingend erforderlich:

 

            eine detaillierte Beschreibung der Technik;

            Zeitraum und Ort der Lizenzierung;

            Garantien (Qualität, gewerbliche Schutzrechte, Umwelt, Arbeitsschutzmaßnahmen);

            Kaufpreis und

            Zahlungsbedingungen und Zahlungsweise.


Inzwischen wird für den Transfer von Technologie nicht mehr voraussetzt, dass die zu transferierende Technologie umweltfreundlich und gesundheitsverträglich sein muss sowie vernünftig mit den verfügbaren Ressourcen umgeht. Nach den neusten Regelungen werden Unternehmen nur noch dazu „ermutigt“, Technologie nach Vorgaben der Gesetze zu transferieren. Diese ursprünglich zwingende Voraussetzung ist aber aufgehoben.

 

Technologielizenzverträge können grundsätzlich nur für eine Dauer von sieben Jahren abgeschlossen werden. In Ausnahmefällen kann eine Vertragsdauer von zehn Jahren genehmigt werden. Ausländische Investoren sollten berücksichtigen, dass gewöhnliche Restriktionen zum Schutz des ausländischen Investors nach vietnamesischem Recht unwirksam sind. Daher sind die folgenden, im Technologielizenzvertrag vereinbarte Beschränkungen, nicht zulässig:

 

            Zuliefer- oder Nutzungsbeschränkungen;

            Haftungsbeschränkungen;

            Beschränkungen, eine ähnliche Technologie von anderen zu kaufen und

            Beschränkungen, die Lizenzprodukte außerhalb von Vietnam zu verkaufen.

 

Die vietnamesische Regierung legt die Preise für die Lizenzen fest. Diese können nicht frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Der Preis beträgt zwischen 5 % bis 8 % des Nettoverkaufspreises der produzierten Produkte oder 20 % des Stammkapitals.

 

Die Technologielizenzverträge sind, mit Ausnahme des Transfers von gewerblichen Schutzrechten an nichtstaatliche vietnamesische Unternehmen, genehmigungspflichtig. Zuständige Behörde ist die Nationale Behörde für gewerbliche Schutzrechte (Ministry of Science and Technology, „MOSTE“). Dieser Behörde müssen die Technologielizenzverträge innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen grundsätzlich 0,1 % des Vertragswertes aber mindestens 2.000.000 VND jedoch höchstens 20.000.000 VND. Für die Genehmigung von Änderungen bestehender Verträge ist ebenfalls eine Gebühr von 0,1 % des Vertragswertes von mindestens 1.000.000 VND, jedoch höchstens 10.000.000 VND, zu entrichten.

 

1.4             Software

 

Den Bereich Software möchte wir wegen der vielen Neuerungen in einem separaten Abschnitt behandeln.

 

1.4.1      Einführung

 

In den letzten zwei Jahren hat die vietnamesische Regierung verschiedene Initiativen im Bereich des Internets und der Telekomunikation (IT) unternommen. Diese neuen Regelungen schließen unter anderem das Dekret zum Internet Management, das Lizenzierungsverfahren für internationale VOIP Telefondienstleistungen, die Gründung eines E-Commerce Ausschusses sowie der Abschluss des E-ASEAN Rahmenabkommens in November 2000 ein.

 

Zwischenzeitlich hat vor allem die IT-Industrie an Bedeutung zugenommen und verspricht die besten Wachstumschancen. Dementsprechend hat das Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Umwelt (MOSTE) im Jahr 2000 einen fünfjährigen Entwicklungsplan für die IT-Industrie aufgestellt. Die Schwerpunkte dieses Entwicklungsplanes sind vor allem die Förderung der Software-Industrie im Hinblick auf den Export, die Stärkung der Rechte am geistigen Eigentum auf dem Softwaresektor, der Ausbau des Softwaremarktes, Verbesserung der existierenden Bildungs- und Forschungsinstitute sowie die Gründung eines Fonds zur Entwicklungsförderung der Software-Industrie. Entsprechend dem erwähnten Entwicklungsplan soll der Gesamtumsatz in der Softwarenbranche bis zum Jahre 2005 auf US$ 500 Millionen gesteigert werden.

 

Darüber hinaus sollen ausländische Investitionen bei der Entwicklung der Software-Industrie eine entscheidende Rolle einnehmen. Der gegenseitige Nutzen beider Parteien, für die ausländischen Unternehmen einerseits und die vietnamesische Software-Industrie andererseits, äußert sich für erstere in den wettbewerbsfähigen, niedrigen Kosten für die Produktion und die Arbeitskräfte. Demgegenüber profitiert Vietnam vom Technologietransfer und den ausländischen Devisen, da die meisten ausländischen Unternehmen den Schwerpunkt im Exportbereich setzen.

 

1.4.2      Rechtsgrundlagen

 

Die alleinige Aufstellung des erwähnten Entwicklungsplanes und die darin zum Ausdruck kommende Entwicklungspolitik werden nicht genügen, um eine weltweit wettbewerbsfähige Software-Industrie in Vietnam zu etablieren. Vielmehr müssen konkrete gesetzliche Anreize sowie ein hinreichender Schutz in Bezug auf geistige Eigentumsrechte und den Technologietransfer gewährleistet werden.

 

Im Folgenden wird der bereits existierende Gesetzesrahmen im Bereich der Software-Industrie diskutiert.

 

1.4.3      Steuervergünstigungen

 

Entscheidung Nr. 128 /2000/ QD/ TTg (“Entscheidung Nr.128”) wurde vom Premierminister am 20. November 2000 erlassen und nimmt Bezug auf die Entwicklungspolitik und Maßnahmen zur Förderung der Softwareindustrie sowie in diesem Zusammenhang getätigte ausländische Investitionen.

 

Die Entscheidung Nr.128 ist darauf ausgerichtet, ausländische Investoren zu Betätigungen in Vietnam zu ermutigen. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auf sämtliche Software-Unternehmen. Dieser beinhaltet insbesondere ausländische Organisationen, die Softwareprodukte herstellen oder Software-Dienstleistungen in Vietnam bereitstellen.

 

Unter Softwareprodukt wird alle transportierbare Software verstanden, beispielsweise solche in Disketten und in Computernetzwerke gespeicherte Software, die nach der Installierung oder Programmierung verwendet werden kann.

 

Der Begriff der “Softdienstdienstleistung” bezieht sich dagegen auf alle direkten Serviceaktivitäten in Bezug auf Softwareprodukte. Diese Tätigkeiten schließen vor allem die Beratung (zum Beispiel die Bereitstellung von Lösungen und die Verbesserung von Computernetzwerken), die professionelle Unterstützung in Softwareangelegenheiten (zum Beispiel die technische Unterstützung und Management) sowie den Service im Bereich der Datenverarbeitung ein.

 

Zur Umsetzung der in der Entscheidung Nr.128 enthaltenen Steuervergünstigungen hat das Finanzministerium am 21. Mai 2001 das Zirkular Nr. 31/ 2001/ TT-BTC erlassen. Dieses Zirkular findet sowohl auf vietnamesische als auch auf ausländische Software-Unternehmen Anwendung und enthält über die Entscheidung Nr.128 noch hinausgehende zusätzliche Steuervergünstigungen.

 

Körperschaftssteuer und Gewinntransfersteuer

 

Die Software-Unternehmen, die mit Hilfe einer ausländischen Investition auf der Grundlage des Gesetzes für ausländische Investitionen (LFI) errichtet wurden, werden nur mit einer Körperschaftssteuer in Höhe von 10% (anstatt normalerweise 25%) besteuert. Das zu besteuernde Einkommen umfasst dabei alle Einkommen aus Aktivitäten im Bereich der Software-Produktion und -Dienstleistung. Weiterhin sind die betreffenden Unternehmen für die ersten vier Jahre – vom Zeitpunkt der Erwirtschaftung steuerbarer Einkünfte – von der Körperschaftssteuer befreit. Für bereits operierende Unternehmen mit steuerbaren Einkünften beginnt die 4-jährige Steuerbefreiungsfrist ab dem 01. Januar 2001.

 

Die Gewinntransfersteuer beträgt 3 %, was derzeit die niedrigste Steuerrate darstellt.

 

Mehrwertsteuer

 

Software-Produkte und -Dienstleistungen, die an vietnamesische Verbraucher geliefert oder geleistet werden, unterfallen nicht der Mehrwertsteuer in Vietnam. In diesen Fällen kann die beim Einkauf des Produktes oder der Dienstleistung gezahlte Mehrwertsteuer aber auch nicht rückerstattet verlangt werden oder auf die zu zahlende Mehrwertsteuer auf andere Herstellungsaktivitäten oder Dienstleistungen angerechnet werden.

 

Der Software-Export wird mit einer Mehrwertsteuer zu 0 % besteuert.

 

Import- und Exportzölle

 

Importierte Materialien, die zur direkten Verwendung für die Software-Produktion und die Bereitstellung von Software-Dienstleistungen dienen und die nicht in Vietnam hergestellt werden können, sind von der Erhebung von Importzöllen ausgenommen. Die zulässigen Materialien werden noch vom MOSTE festgelegt. Sollte das MOSTE die Liste der zulässigen Materialien zu sehr einschränken, wird diese Vorgehensweise die beabsichtigte Effektivität des gewährten Steueranreizes konterkarieren.

 

Die Software-Produkte unterliegen nicht dem Exportzoll.

 

Persönliche Einkommensteuer

 

Vietnamesische Arbeitnehmer, die im Bereich der Software-Produktion bzw -Dienstleistung beschäftigt sind, werden wie ausländische Arbeitnehmer besteuert. Die Einkommensteuerrate für ausländische Arbeitnehmer ist im Vergleich zu vietnamesischen Arbeitnehmern auf der Grundlage der jeweiligen Bruttoeinkünfte erheblich niedriger.

 

Diese Maßnahme wird die Anstellung von vietnamesischen Arbeitnehmern erheblich steigern, da die (Lohnneben-) Kosten für vietnamesische Arbeitskräfte korrespondierend mit den vorangegangegen Ausführungen zudem bedeutend geringer sind.

 

1.5             Geistiges Eigentumsrecht

 

Mit dem Erlass des Gesetzes über das Geistige Eigentum werden im Wesentlichen die Gebiete Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz abgedeckt. Der Bereich Gewerblicher Rechtsschutz umfasst das Folgende: Warenzeichenrechte, Patente, Industriedesigns, Geschäftsgeheimnisse und das Recht auf fairen Wettbewerb. Im Hinblick auf das Recht an Geistigem Eigentum ist festzustellen, dass die vietnamesischen Gesetze und Regelungen weitgehend im Einklang mit internationalen Standards stehen, da die WIPO (World Intellectual Property Organization) die vietnamesische Regierung bei der Verfassung des derzeitigen Gesetzes beraten hat.

 

Relevante Gesetze in diesem Zusammenhang sind das Gesetz über das Urheberrecht und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass Patente auf Softwareprodukte in Vietnam derzeit noch nicht vergeben werden können.

 

1.5.1      Urheberrecht

 

Das vietnamesische Urheberrecht ist ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch Vietnams statuiert. Diese Urheberrechtsvorschriften werden durch das Dekret Nr. 76 /CP umgesetzt, das von der Regierung am 29. November 1996 erlassen wurde. Anknüpfungspunkt des vietnamesischen Urheberrechts sind Softwareprodukte, die von vietnamesischen oder ausländischen Rechtssubjekten erstmals in Vietnam oder die sonst von ausländischen Rechtssubjekten im Sinne eines Urheberrechtsabkommens entwickelt wurden. Als ein solches Urheberrechtsabkommen ist die diesbezügliche Vereinbarung zwischen den USA und Vietnam einzuordnen.

 

Für alle anderen ausländischen Rechtssubjekte findet das Urheberrecht solange keine Anwendung, bis Vietnam die Berner Konvention umgesetzt hat, was innerhalb von zwei Jahren nach dem In-Kraft-Treten des BTA erfolgen soll.

 

Der Schutzbereich erstreckt sich weiterhin auf literarische, artistische oder wissenschaftliche Werke. Das Urheberrecht beginnt in dem Zeitpunkt, in dem das Werk geschaffen oder in entsprechender Form erstellt oder dargeboten wurde und besteht solange fort, wie der Verfasser oder Künstler am Leben ist. Diesem Zeitraum werden noch einmal 50 Jahre hinzugefügt bzw. er umfasst nur 50 Jahre, wenn das Werk erst nach dem Tod des Verfassers oder Künstlers veröffentlicht wurde.

 

Das Eigentum am Urheberrecht steht regelmäßig dem Verfasser oder Künstler zu, es sei denn, diese Person hat das Werk im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnisses sowie sonstigen Vertrages erbracht.

 

Sowohl Computerprogramme als auch Datenbanken sind unter dem Recht Vietnams geschützt. Entsprechend der Entscheidung Nr.128 ist ein Computerprogramm als eine Sammlung von Instruktionen, die in irgendeiner Form schriftlich festgehalten oder gespeichert sind und direkt oder indirekt dazu dient, die Funktionsfähigkeit einer Apparatur zu bewirken.

 

1.5.2      Registrierung

 

Der Eigentümer eines Urheberrechts kann die Registrierung und den Schutz eines Urheberrechtes bei der Urheberrechtsbehörde beantragen. Die Registrierung steht zur Disposition des Eigentümers, ist jedoch in seinem Sinne, da die Registrierung als unwiderlegbarer Beweis für das Eigentum am Urheberrecht dient.

 

1.5.3      Urheberrechtsabkommen zwischen Vietnam und den USA

 

Das Urheberrechtsabkommen zwischen Vietnam und den USA trat am 23. Dezember 1998 in Kraft und ist ein integrierter Bestandteil des BTA. Im Verhältnis zueinander haben die Bestimmungen des BTA Vorrang vor denen im Urheberrechtsabkommen. Die Urheberrechtsbestimmungen begründen im wesentlichen folgende Rechte und Pflichten beider Vertragspartner: (i) Anerkennung und Inländergleichbehandlung für die erstmalig veröffentlichten sowie bereits bestehenden Werk in den jeweiligen Ländern, (ii) Gewährung und Einhaltung der Mindestschutzstandards, (iii) effektive Gesetzesdurchsetzung an Grenzübergängen, einschließlich der Beschlagnahme und Zerstörung von widerrechtlichen Import- bzw. Exportgütern.

 

1.6             Geschäftsgeheimnisse

 

Das Dekret Nr. 54/2000/ND-CP (“Dekret Nr. 54”) wurde von der Regierung am 3. Oktober 2000 erlassen und regelt den Schutz von Gewerblichen Schutzrechten, insbesondere im Hinblick auf Handelsgeheimnisse, geographische Instruktionen, Warenzeichen sowie die Gewährung eines fairen Wettbewerbs im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes.

 

Entsprechend dem Dekret Nr. 54 wird ein Geschäftsgeheimnis als ein Ergebnis einer Investition in Form von Informationen, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, kommerziellen Wert besitzen und für deren Geheimhaltung wesentliche Maßnahmen unternommen wurden, definiert. Diese Geheimhaltungsaktivitäten müssen von einer Person durchgeführt werden/ worden sein, die zur Kontrolle dieser Informationen berechtigt und verpflichtet ist.

 

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen beginnt mit deren Existenz und zwar ohne erforderliche Registrierung, solange nur die vorerwähnten Voraussetzungen vorliegen. Wenn das Geschäftsgeheimnis innerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstanden ist, dann ist der Arbeitgeber Eigentümer, es sei denn, dass der Arbeitsvertrag etwas anderes bestimmt.

 

Eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen liegt dann vor, wenn sich eine Person auf widerrechtlicher Weise Zugang zu diesen Informationen verschafft, diese sammelt oder veröffentlicht oder nach der Erlangung verwendet. Als Gegenmaßnahme stehen dem Eigentümer die Möglichkeiten zur Verfügung, entweder den widerrechtlich Handelnden zur Unterlassung aufzufordern oder die Unterstützung von staatlichen Behörden, wie zum Beispiel das Markt-Management-Büro (MMB), um Hilfe zu ersuchen.

 

1.6.1      Rechtsdurchsetzung

 

Der Schutz von Urheberrechten ist unerläßliche Voraussetzung für ausländische Software-Investoren, die entweder in Vietnam produzieren wollen oder die Ko-operation mit vietnamesischen Unternehmen suchen. In diesem Zusammenhang sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

·        Der Urheberrechtsschutz ist derzeitig noch nicht ausreichend geregelt. Es ist immer noch nicht geklärt, ob sowohl “Quellkodes” als auch “Objektkodes” unter das vietnamesische Urheberrechtsschutzgesetz fallen. In diesem Zusammenhang ist eine weitere aufklärende Gesetzesbestimmung zusätzlich zu den notwendigen Durchsetzungsregularien erforderlich.

·        Die Bestimmungen zur Lizenzierung von Software und anderer urheberrechtlich geschützten Werke bedarf weiteren Erläuterungen, Ergänzungen und Anpassungen, wie zum Beispiel der Einführung eines “Verpackungs-Vertrages”. Danach ist der Vertrag auf die Verpackung der Software gedruckt und durch die Öffnung dieser Verpackung erklärt der Konsument die erforderliche Einwilligung zum Abschluss des Vertrages. Derzeit müssen die Software-Lizenzierungsverträge in einer bestimmten Form vorliegen, die vom Ministerium für Kultur und Informationen (MOCI) festgelegt wird. Des Weiteren sollten keine unnötigen Beschränkungen hinsichtlich des Software-Handels durch das Internet bestehen und die Verträge per E-mail sollten als Verträge in schriftlicher Form anerkannt werden.

 

·        Der hinreichender Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist für ausländische Investoren von herausragender Bedeutung. Insbesondere wird dieser Schutz durch die Bestimmung des Artikels 9(2) aus Dekret Nr. 54 negiert, wonach Geschäftsgeheimnisse in einem Geschäftsgeheimnislizenzvertrag “in vollem Umfang” angegeben werden müssen. Darüber hinaus fehlen in dem Dekret Nr. 54 die notwendige Bestimmungen hinsichtlich der Maßnahmen, um gegen widerrechtlich Handelnde vorzugehen. Den Investoren sollte ein hinreichendes Handlungsermessen beim Vorgehen gegen Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen eingeräumt werden, was das Recht zur Kodierung von Information im Internet einschließt.

 

1.6.2      Technologietransfer

 

Das vietnamesische Technologietransferrecht wird in den folgenden Gesetzestexten geregelt: (i) Kapitel VI des Civil Code, (ii) Dekret Nr. 63/ 1996/ ND-CP (“Dekret Nr.63”), das von der Regierung am 24. Oktober 1996 erlassen wurde und den Gewerblichen Rechtsschutz regelt, (iii) Dekret Nr. 45/ 1998/ ND-CP (“Dekret Nr. 45”), das von der Regierung am 01. Juli 1998 erlassen wurde und detaillierte Regelungen zur Umsetzung des Technologietransfers enthält und (iv) weitere Zirkulare, das LFI, das Gesetz über Wissenschaft und Technik sowie die Steuergesetze, die diese Materie tangieren.

 

Technologietransfer-Vertrag

 

Der Technologietransfer-Vertrag wird als ein Vertrag über den Transfer von jeglichen Gewerblichen Schutzrechten (namentlich Patente, Gebrauchsmuster, Gewerbliche Designs und Warenzeichen), Know-How (Lösungen, Diagramme, technische Spezifizierungen), technische Dienstleistungen und Ausbildung sowie technischen Lösungen definiert. Die Vergabe einer Software-Lizenz stellt jedoch kein Technologietransfer-Vertrag dar und unterfällt nur dem Urheberrecht (s.o.). Allerdings ist nicht geklärt, ob das Dekret Nr. 45 auf den Transfer von Geschäftsgeheimnissen Anwendung findet.

 

Registrierung und Genehmigung

 

Der Transfer von Technologie von einer ausländischen an eine vietnamesische Partei muss beim MOSTE registriert werden. Des Weiteren erfordern alle Technologietransfer-Verträge mit einem Wert von über US$ 30,000 die Genehmigung vom MOSTE. Die Dauer zur Registrierung und Genehmigungserteilung beträgt regelmäßig 45 Tage. Alle Verträge, die nicht registriert bzw. genehmigt worden sind, sind rechtlich unwirksam.

 

Die Registrierung und Genehmigung dient den Behörden zur Überprüfung der Höhe der Lizenzgebühren, der Zweckmäßigkeit des jeweiligen Technologietransfers und deren Einklang mit der nationalen Wirtschaftspolitik und dem vietnamesischen Recht.

 

Unzulässige Vertragsklauseln

 

Die folgenden Vertragsklauseln sind in einem Technologietransfer-Vertrag unzulässig:

 

·        Koppelungsverkauf (d.h. der Lizenzinhaber wird dazu verpflichtet, bestimmte Materialien unabhängig vom Transfer einzukaufen), es sei denn, es wurde vom MOSTE genehmigt.

 

·        Quantitätsbeschränkungen hinsichtlich der Produkte und Marktteilung, es sei denn, es wurde vom MOSTE genehmigt.

 

·        Unverhältnismäßige Einschränkung des Lizenznehmers in Bezug auf weitere R&D für den Technologietransfer oder die Anforderung an den Lizenznehmer zur Bereitstellung der R&D-Ergebnisse an den Lizenzgeber auf eigene Kosten.

 

·        Behinderung des Lizenznehmers hinsichtlich der Erforschung der Gültigkeit des Patenten- oder Warenmarkenzertifikats des Lizenzgebers.

 

·        Haftungsausschluss des Lizenzgebers im Falle, dass der Lizenzantrag nicht erfolgreich ist, es sei denn, die Ausschlussklausel wurde durch Parteivereinbarung rechtmäßig einbezogen.

 

Derzeit wird ein Neuentwurf des Wettbewerbsrechtsgesetzes angestrebt, so dass sich die Liste der unzulässigen Vertragsklauseln verändern bzw. anders interpretiert werden könnte.

 

Lizenzgebühren

 

Das Dekret Nr. 45 enthält weitere Einschränkungen in Bezug auf Lizenzgebühren. Demnach dürfen die Lizenzgebühren nicht mehr als 5 % des Nettoverkaufspreises der auf Grund der Lizenz hergestellten Produkte übersteigen, mehr als 25 % des Umsatzes des Linzenznehmers nach Steuer betragen oder mehr als 8 % der Kapitaleinlagen betragen, soweit der Technologie-Transfer Teil einer Kapitalinvestition in ein Joint Venture darstellt. Die letztgenannte Rate kann aber im Rahmen der Verhandlungen mit MOSTE erhöht werden.

 

Die Partner eines Technologietransfers können sich auf folgende Zahlungsmodalitäten einigen: (i) eine Pauschalabfindung, (ii) Ratenzahlungen oder (iii) eine Kombination aus (i) und (ii).

 

Diese Beschränkungen hinsichtlich der Zahlung von Lizenzgebühren sowie das eingeschränkte Recht des Lizenzgebers zur Begrenzung der Nutzung der Technologie hält ausländische Investoren meist davon ab, ihre Technologien nach Vietnam zu transferieren. Davon abgesehen müssen die Regelungen in Bezug auf den Technologietransfer weiter liberalisiert und in Einklang mit internationalen Standards gebracht werden, um den Transfer von ausländischer High-Tech-Technologie zu erhöhen.

 

1.7             Schlussfolgerung

 

Während einerseits die Bestimmungen zur Umsetzung der Entwicklungspolitik in Bezug auf die Software-Industrie vielversprechend sind, ist der Gesetzesrahmen noch weitgehend unterentwickelt. In diesem Zusammenhang sind die Steuervergünstigungen und der Urheberrechtsschutz sowie der Schutz der Geschäftsgeheimnisse befriedigend, wogegen die Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Technologietransfers äußerst zweifelhaft sind.

 

Für Unternehmen, die einzig daran interessiert sind, Lizenzgebühren in Vietnam zu erwirtschaften, sind die derzeitigen Investitionsbedingungen sehr unzureichend. Andererseits bieten andere erhebliche Steuervergünstigungen, niedrige Produktionskosten, preiswerte Arbeitskräfte und weitere zukünftig zu erwartende Vorteile für langfristige Investoren, die an der Gründung eines Software-Unternehmens in Vietnam interessiert sind, äußerst positive Aussichten.

 

Die vietnamesische Regierung wird voraussichtlich weitere Vergünstigungen für ausländische Investoren schaffen und bestehende Hindernisse graduell beseitigen, um die Entwicklung der Software-Industrie in Vietnam zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang wird schon durch das In-Kraft-Treten des BTAs ein neuer Aufschwung bei der Reformierung des Gesetzesrahmen für die Software-Industrie erwartet.


KAPITEL 2:                Internet und Informationstechnologie

 

Die Verwendung des Internets in Vietnam hat in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Hiervon ausgegangen, beschäftigen wir uns im folgenden mit den aktuellen gesetzlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich des Internet und des Informationstechnologiesektors in Vietnam.

 

1999 betrug die Anzahl der Computerbenutzer 500.000, wovon nur 40.000 das Internet verwendeten. Bis letztes Jahr stieg die Anzahl der Abonnenten auf ungefähr 70.000 und letzte Berichte weisen darauf hin, dass es jetzt bereits 1 Million Computerbenutzer und 130.000 Internetabonnenten in Vietnam gibt, wobei fast 50 % davon Privatpersonen sind.

 

Diese rasanten Entwicklungen hat die Erwartungen des Postamtes in Ho Chi Minh Stadt (Saigon) weit übertroffen. Das Postamt prognostizierte eine Zunahme der Internetnutzer bis zum Jahr 2005 auf lediglich 100.000 Internetabonnenten.

 

Zudem erließ die vietnamesische Regierung am 17. Juli 2002 den Master Plan[2] zur Entwicklung der Informationstechnologieindustrie in Vietnam bis zum Jahr 2005.  Demnach soll die nationale IT-Industrie bis dahin den Entwicklungen in den benachbarten süd-ost- asiatischen Ländern angenähert werden.  Ein modernes landesweites Telekommunikationsnetz bildet dabei den Mittelpunkt und soll in Zukunft IT-Dienstleistungen zu regional wettbewerbsfähigen Preisen anbieten können.  Unter anderem werden folgende Ziele angestrebt: die Vernetzung aller Städte und ländlichen Gebiete mit Glasfaserkabeln, die Erhöhung der Anzahl der Internetbenutzer auf 4% bis 5% der Gesamtbevölkerung, ein Wachstum von 20% bis 25% sowie die Ausbildung von 50.000 IT-Facharbeitern.  Die finanzielle Stütze für den Master Plan bildet zum einen die staatliche Investition in Höhe von 50- 70 Millionen USD und zum anderen private (ausländische) Investitionen, insbesondere von ausländischen multinationalen IT-Unternehmen.  Letztere genießen als Gegenleistung spezielle Investitionserleichterungen, deren genaue Ausgestaltung von der Regierung in der Zukunft noch festgelegt werden.  Hierzu wurde bislang eine Entscheidung[3] erlassen, aufgrund derer nach Vietnam importierte Materialien zum Zwecke der Softwareproduktion, bis auf wenige Ausnahmen, von der Importsteuer befreit werden. 

2.1             Rechtliche Entwicklung

 

In Bezug auf Rechtsgeschäfte im Internet- und „e-commerce“ im Allgemeinen muss Vietnam seine Gesetze dringend forcieren. Zur Zeit nimmt nicht nur die Anzahl von Internetbenutzern schnell zu, sondern auch die Anzahl von Behörden, inländischen Unternehmen und ausländischen Investoren, die alle zum Ziel haben, das Internet für kommerzielle und geschäftliche Zwecke zu nutzen.

 

Es liegt bereits ein Entwurf eines E-Commerce-Gesetzes vor, jedoch ist zum Stand der Entwicklung nichts näheres bekannt. Weitere Initiativen umfassen den Entwurf eines Dekretes über Internetmanagement und die Einrichtung eines E- Commerce Ausschusses.

 

Darüber hinaus hat Vietnam am 24. November 2000 ein Rahmenabkommen mit den ASEAN Staaten in Bezug auf die Zusammenarbeit im Bereich des „E-Commerce“ abgeschlossen. Laut diesem Abkommen haben die Mitgliedsstaaten sich geeinigt, ihren Informationstechnologiesektor auszubauen sowie den Außenhandel und die gegenseitigen Investitionen auf diesem Sektor zu fördern.

2.2             Das e-ASEAN Rahmenabkommen

 

Das e-Asean Abkommen soll in erster Linie grenzüberschreitenden Handel und Vertragsabschlüsse über das Internet ermöglichen. Das e-ASEAN Abkommen verwendet den Begriff „ICT“ (Informations- und Kommunikationstechnologie) für Hardware- und Software. ICT wird dazu verwendet, Informationen zu empfangen, zu verarbeiten und zu verbreiten sowie um Produkte und Diesntleistungen zu entwickeln.

 

Zielvorstellungen des Abkommens sind:

 

            Der Ausbau und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des ICT Sektors in den ASEAN – Staaten;

            Die Angleichung der Technologiestandards in den einzelnen ASEAN Mitgliederstaaten; und

            die Liberalisierung des Marktes für ICT Produkte und Dienstleistungen.

 

Bis zum Jahre 2002 haben sich die ASEAN Mitglieder dazu verpflichtet, die folgenden, in den nachfolgenden Abschnitten behandelten Ziele zu realisieren und/oder zu fördern.

 

2.2.1      Informationsinfrastruktur

 

            Die Entwicklung des Designs und der Normen der nationalen Informationsinfrastruktur, um die Kommunikation untereinander zu fördern, sowie

            die Etablierung der Hochgeschwindigkeitsverbindungen („Breitband“) in der nationalen Informationsinfrastruktur, um den Datentransfer im ASEAN-Verbund zu beschleunigen.

2.2.2      E-Commerce

 

            Nationale Gesetze in Bezug auf e-commerce mit besonderer Rücksicht auf internationale Normen umzusetzen;

            Die Schaffung von Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von digitalen Unterschriften;

            Gesicherte regionale elektronische Transaktionen;

            Maßnahmen zum Schutz von geistigem Eigentum in Bezug auf den E-Commerce;

            Persönlichen Datenschutz und die Geheimhaltung zu fördern und

            Die Verwendung von alternativen Streitlösungsmethoden in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ICT.

 

2.2.3      Handel mit ICT Produkten, Dienstleistungen und                      Investition

 

            Gebührensenkung und Aufhebung der Zollschranken beim Handel mit ICT-Produkten innerhalb der ASEAN-Mitgliedsstaaten und

            Förderung der Investitionen von ASEAN-Investoren in ICT Produkte.

Trotz der Fortschrittlichkeit dieser Vorschriften gibt das e-ASEAN Abkommen keinen festen Zeitrahmen für die Mitgliedsstaaten vor, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Obwohl hochentwickelte Länder wie Singapur und Malaysia einer Frist zur Umsetzung bei bestimmten Verpflichtungen des Abkommens zugestimmt haben, wurden bei weniger entwickelten Ländern wie Vietnam und Laos Ausnahmen gemacht. In der Zwischenzeit sind andere ASEAN Mitglieder verpflichtet, diesen Ländern die nötige Unterstützung bereitzustellen.

 

2.3             Entwurfsdekret im Bezug auf Internet Management

 

Die GDPT (Allgemeine Behörde für Post und Telekommunikation) legte im Mai 2001 der Regierung ein Entwurfsdekret im Bezug auf Internet Management vor. Dieses Dekret beinhaltet neue Definitionen für den Regelungsbereich Internet in Vietnam:

            Internet Service Providers (“ISPs”, „Internet-Dienstleister“) sind einheimische juristische Personen in allen wirtschaftlichen Sektoren, die die Genehmigung von der GDPT haben, Zugang zum Internet bereitzustellen;

            Internet Exchange Service Providers (“IXPs”) sind entweder staatliche Unternehmen oder Aktiengesellschaften, bei denen der Staat die Mehrheit am Kapital besitzt und die von der GDPT eine Genehmigung benötigen;

            Application Service Providers (“ASPs”) sind Unternehmen, die das Internet benutzen, um Anwendungsdienstleistungen bereitzustellen und

            Internet Content Providers (“ICPs”, „Anbieter von Inhalten“) sind besondere ASPs, die die Genehmigung vom Kultur- und Informationsministerium haben, Massenkommunikationsdienstleistungen im Internet bereitzustellen.

Neben der Einführung von neuen Definitionen wird erwartet, dass die Genehmigungs-bedingungen klarer festgelegt werden. Vor allem ist noch nicht geklärt, ob jede Internetseite eine Seite im Sinne der ICP-Definition sein muß und der Anbieter deshalb gezwungen ist, von der MOCI eine ICP Genehmigung zu erhalten.

Das Dekret bestimmt weiterhin, dass ausländische Unternehmen, die in Vietnam einen Internet-Service bereitstellen, der Anwendung des Investitionsgesetzes, der Verordnungen der jeweiligen Verwaltungsbehörden sowie allen internationalen Vorschriften unterliegen.

Das Dekret verpflichtet Internetbenutzer dazu, keine Internetseiten von ausländischen ISPs durch direkte Einwahl von internationalen Telefonnummern zu nutzen.

Persönliche Benutzer sind zwar zur Geheimhaltung hinsichtlich der erlangten Informationen verpflichtet, diese unterliegen jedoch der Kontrolle der zuständigen Behörde, was äußerst unbefriedigend ist.

2.4             E-Kommittee

Ein staatliches „Regelungskommittee“ wurde vor kurzem gegründet, um die IT-Industrie in Vietnam zu beaufsichtigen. Diese Tatsache ist ein eindeutiges Zeichen, dass die Regierung mit ihrer Kontrollpolitik in Bezug auf das Internet fortschreitet.

2.5             Internetnutzung

Wie bereits oben erwähnt, sind staatliche und wirtschaftliche Organisationen bzw. Unternehmen zunehmend an der Nutzung des Internets interessiert und haben diesbezüglich auch bereits verschiedene Initiativen trotz der Tatsache unternommen, dass die aktuelle Gesetzeslage weder einen zureichenden noch befriedigenden Rahmen zur Administration solcher Projekte leistet.

2.6             VOIP (Sprache über das Internet) Protokoll

IETEL (Militärische Elektronische Telekommunikationsgesellschaft) hat vor kurzem VOIP Gespräche zwischen Ho Chi Minh Stadt und Hanoi eingeführt. Anderen Telekommunikationsunternehmen, wie Saigon Postel und VNPT (die vietnamesische Post- und Telekommunikationsgesellschaft), wurde ebenfalls die Genehmigung erteilt, VOIP Dienstleistungen anzubieten. Internationale VOIP Verbindungen werden auch in Zusammenarbeit mit internationalen Dienstleistern angeboten.

2.7             Online-Lizenzierung

Wenn ein großes U.S. Softwarehaus weltweite on-line Softwarelizenzverträge einführt, stellt sich die Frage, ob ein solcher Vertrag in Vietnam gültig wäre. Ein solcher Vertrag, der nach dem vietnamesischem Recht als Urheberrechtsvertrag betrachtet wird, muss gemäß der behördlich vorgeschriebenen Form verfasst werden. Der Abschluss eines solchen Vertrages erfordert die elektronische Unterschrift des Lizenzinhabers. Da es aber in Vietnam keine Regelung über elektronische Unterschriften gibt, wäre das Unternehmen gezwungen, diesen Online-Vertrag mit einer Aktenabschrift zu unterstützen.

2.8             Internet-Gerichtsfälle

Zwei Computerhacker wurden in August 2001 in Ho Chi Minh-Stadt (HCMC) in Haft genommen. Die Zeitung der Biu Dien Vietnam (vietnamesische Post und Telekommunikation) spekuliert, dass beide Beschuldigte laut Artikel 12 Punkt 2e des Regierungsdekrets 79/CP mit einer Geldstrafe von VND 5-10 Million (ungefähr US$ 330-660) bestraft werden.

Es wurde auch berichtet, dass das HCMC Volkskomitee ein Seminar organisiert hat, um die Meinungen und Vorschläge der Softwareindustrie in Erfahrung zu bringen. Bei diesem Seminar haben die Softwarehäuser vorgeschlagen, eine Hotline zu etablieren, um Verstöße des Urheberrechts zu melden. Sollten sowohl die neuen Regelungen umgesetzt als auch die Hotline eingesetzt werden, so wird die Ahndung solcher Verstöße zukünftig schneller von statten gehen.

 

2.9             Steuerliche Aspekte

 

Mit Wirkung vom 05. Juni 2001 gelten für einheimische Organisationen und Privatpersonen, für Vietnamesen, die dauerhaft im Ausland leben, für ausländische Privatpersonen, die Softwareprodukte herstellen und Anbieter von Software-Dienstleistungen in Vietnam folgende begünstigende Steuerrichtlinien:

 

            Günstige Körperschaftssteuersätze (wie etwa 10 % für Software-Unternehmen mit ausländischer Beteiligung im Sinne des LFI);

            4-jährige Körperschaftssteuerbefreiungen, beginnend mit dem ersten Gewinnjahr;

            Bevorzugende Gewinntransfersteuer von nur 3 % für Investoren im Sinne des LFI;

            Keine Mehrwertsteuer auf Softwareprodukte und entsprechenden Dienstleistungen, die in Vietnam erbracht werden und eine MwSt-Rate von 0 % für Exporte;

            Vietnamesische Fachkräfte entrichten Einkommensteuer nach dem günstigeren Sätzen und Progressionsraten, wie sie auf Ausländer Anwendung finden;

            Import- und Exportzollbefreiungen; sowie

            Befreiungen und Ermäßigungen für Landnutzungsgebühren, Landpachtzinsen und Grundsteuern;

2.10         Schlussbemerkungen zur IT-Industrie

Die vietnamesische Regierung legt offensichtlich viel Wert auf die IT-Industrie, vor allem auf die Entwicklung der Softwareindustrie und die Förderung der Internetnutzung. Anscheinend ist ihre Intention darauf gerichtet, den Zugang zum Internet und dessen Benutzung streng zu kontrollieren. Natürlich können diese Tendenzen nur als kontraproduktiv bezeichnet werden, was aber auf der Basis des historischen Hintergrundes und der entsprechenden Neigung zur Überwachung von Propoganda und Massenverbreitung von Informationen nachvollziehbar erscheint.

Es bleibt zu hoffen, dass sich, sobald Vietnam seine Verpflichtungen aus dem BTA (siehe hierzu das Kapitel zum bilateralen Handelsabkommen) und dem e-ASEAN-Vertrag umsetzt, eine liberale Entwicklung durchsetzen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Vietnam jedoch noch weitere Gesetze in Bezug auf den E-Commerce und Regelungen im Hinblick auf elektronische Unterschriften und den Zahlungsverkehr im Internet erlassen. Diese Schritte sind nicht nur zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Abkommen zu tätigen, sondern auch um mit der Entwicklung und wirtschaftlichen Verwendung dieser neuen Technologien Schritt halten zu können.



[1] 192/VPCP-QHQT vom 10. Januar 2003 von der Regierung erlassen.  Einzelheiten hierzu können beim Autor angefordert werden.    

[2] Entscheidung 95/2002/QD-TTg am 17. Juli 2002 von der Regierung erlassen. 

[3] Entscheidung Nr. 63/2002/QD- BKHCMNT vom 12. August 2002. 



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